P-Konto 2026: Wie viel Geld bleibt bei einer Kontopfändung geschützt?

Eine Kontopfändung kann plötzlich dazu führen, dass Geld auf dem eigenen Girokonto nicht mehr frei verfügbar ist.
Genau in dieser Situation soll ein P-Konto verhindern, dass das gesamte Guthaben für den Lebensunterhalt blockiert wird.
Seit dem 1. Juli 2026 liegt der automatische Grundfreibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto bei 1.590 Euro pro Kalendermonat.
Das bedeutet allerdings nicht, dass für jede Person exakt 1.590 Euro geschützt sind.
Wer beispielsweise gesetzlich Unterhalt zahlt, Kindergeld erhält oder bestimmte Sozialleistungen für andere Personen entgegennimmt, kann einen höheren Freibetrag haben.
Die wichtigste Zahl für 2026
1.590 €
So viel Guthaben ist seit dem 1. Juli 2026 grundsätzlich pro Kalendermonat automatisch geschützt, wenn dein Girokonto als P-Konto geführt wird.
Was ein P-Konto überhaupt schützt
P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Dabei handelt es sich grundsätzlich nicht um ein völlig neues Bankkonto.
Ein bestehendes Girokonto wird mit einer zusätzlichen Schutzfunktion versehen.
Diese Funktion ist besonders wichtig, wenn bereits eine Kontopfändung besteht oder unmittelbar droht.
Ohne entsprechenden Pfändungsschutz kann eine Pfändung dazu führen, dass Guthaben auf dem Konto für den Kontoinhaber nicht mehr verfügbar ist.
Beim P-Konto bleibt dagegen innerhalb des gesetzlichen Freibetrags Geld verfügbar, das beispielsweise für Miete, Lebensmittel, Strom, Fahrkarten oder andere notwendige Ausgaben verwendet werden kann.
Dabei ist zunächst nicht entscheidend, woher das Geld stammt. Innerhalb des geschützten Betrags können beispielsweise Arbeitseinkommen, Rente oder andere Geldeingänge erfasst sein.
Wie hoch ist der Freibetrag beim P-Konto 2026?
Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst.
Seit dem 1. Juli 2026 gelten beim P-Konto folgende wichtige Beträge:
| Situation | Geschützter Betrag |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 1.590,00 € |
| Eine berücksichtigte Person | 2.187,42 € |
| Zwei berücksichtigte Personen | 2.520,25 € |
| Drei berücksichtigte Personen | 2.853,08 € |
| Vier berücksichtigte Personen | 3.185,91 € |
| Fünf berücksichtigte Personen | 3.518,74 € |
Für die erste berücksichtigungsfähige Person erhöht sich der Freibetrag 2026 um 597,42 Euro. Für jede weitere berücksichtigungsfähige Person kommt ein weiterer Betrag von 332,83 Euro hinzu.
Diese Erhöhung erfolgt jedoch nicht einfach deshalb, weil mehrere Menschen im selben Haushalt wohnen.
Wann der Freibetrag tatsächlich höher sein kann
Ein höherer Freibetrag kann beispielsweise relevant sein, wenn du einer anderen Person aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt gewährst.
Das kann etwa bei einem Kind oder Ehepartner der Fall sein.
Auch wenn auf deinem Konto bestimmte Sozialleistungen für weitere Personen einer Bedarfsgemeinschaft eingehen, können zusätzliche Beträge geschützt werden.
Hinzu kommen bestimmte Zahlungen wie Kindergeld, die bei entsprechendem Nachweis zusätzlich berücksichtigt werden können.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Angenommen, auf einem P-Konto gehen monatlich 1.850 Euro ein.
Die Person lebt allein und hat keine zusätzlichen Freibeträge nachgewiesen.
Dann schützt das P-Konto seit Juli 2026 zunächst automatisch 1.590 Euro.
Der darüber hinausgehende Betrag ist nicht allein aufgrund des P-Kontos automatisch geschützt.
Anders kann die Situation aussehen, wenn dieselbe Person beispielsweise gesetzlich Unterhalt für ein Kind leistet und dies ordnungsgemäß bescheinigt wurde.
Dann kann sich der monatlich geschützte Betrag auf 2.187,42 Euro erhöhen.
Bei einem monatlichen Geldeingang von 1.850 Euro könnte damit das gesamte Guthaben innerhalb dieses erhöhten Freibetrags liegen.
Das Beispiel zeigt, warum es problematisch sein kann, nur die Zahl von 1.590 Euro zu kennen.
Entscheidend ist deine persönliche Situation.
Wie du einen höheren Freibetrag nachweist
Für bestimmte zusätzliche Freibeträge wird eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung benötigt.
Eine solche Bescheinigung kann je nach Fall unter anderem von folgenden Stellen ausgestellt werden:
- Familienkasse,
- Jobcenter,
- Sozialleistungsträgern,
- anerkannten Schuldnerberatungsstellen,
- Arbeitgebern,
- Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
Nicht jede Stelle muss jeden denkbaren Sachverhalt bescheinigen können.
Wenn du Schwierigkeiten hast, rechtzeitig eine Bescheinigung zu erhalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch das zuständige Amtsgericht eine Rolle spielen.
Was passiert mit Kindergeld auf dem P-Konto?
Kindergeld kann auf dem P-Konto zusätzlich geschützt werden.
Dafür muss allerdings gegenüber der Bank erkennbar und entsprechend nachgewiesen sein, dass es sich um einen Betrag handelt, der zusätzlich zum Grundfreibetrag freizustellen ist.
Wer Kindergeld erhält und bereits eine Kontopfändung hat, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die bloße Bezeichnung der Überweisung automatisch jedes Problem löst.
Eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung kann entscheidend sein.
Was passiert bei Nachzahlungen?
Besondere Aufmerksamkeit ist bei größeren Nachzahlungen sinnvoll.
Wenn beispielsweise mehrere Monate einer Leistung auf einmal auf dem Konto eingehen, kann dadurch der normale monatliche Freibetrag überschritten werden.
Für bestimmte Nachzahlungen gelten zusätzliche Schutzregelungen. Welche Regelung greift, hängt allerdings von der Art der Zahlung und ihrer Höhe ab.
Wer eine größere Nachzahlung erwartet und bereits eine Pfändung hat, sollte deshalb möglichst vor dem Zahlungseingang klären, welche Nachweise benötigt werden.
Das ist sinnvoller, als erst zu reagieren, wenn das Geld bereits blockiert wurde.
Muss die Bank dein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?
Kontoinhaber haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihr bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird.
Die Umwandlung bedeutet nicht automatisch, dass du zu einer anderen Bank wechseln oder ein komplett neues Konto eröffnen musst.
Stattdessen wird das bestehende Konto um die gesetzliche Pfändungsschutzfunktion ergänzt.
Relevant ist außerdem, dass grundsätzlich nur ein P-Konto pro Person geführt werden darf.
Ein P-Konto darf nicht einfach teurer werden
Die Umwandlung zum P-Konto darf nicht dazu genutzt werden, allein wegen des Pfändungsschutzes höhere Kontoführungsentgelte zu verlangen.
Auch bereits vereinbarte Kontofunktionen dürfen nicht automatisch nur deshalb gestrichen werden, weil ein Girokonto zum P-Konto wird.
Wer nach der Umwandlung plötzlich deutlich höhere Gebühren sieht oder feststellt, dass bisherige Leistungen entfernt wurden, sollte deshalb prüfen, worauf die Änderung beruht.
Was das P-Konto nicht kann
Das P-Konto schützt Geld innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Es hebt eine bestehende Schuld jedoch nicht auf.
Es beendet auch keine Pfändung.
Der Gläubiger verliert durch das P-Konto grundsätzlich nicht seine Forderung.
Der Zweck des Kontos ist vielmehr, einen gesetzlich geschützten Betrag für den Lebensunterhalt verfügbar zu halten.
Deshalb sollte ein P-Konto nicht mit einer Schuldenregulierung verwechselt werden.
Wer dauerhaft Schwierigkeiten mit mehreren Forderungen hat, kann zusätzlich eine anerkannte Schuldnerberatung nutzen.
Was passiert, wenn mehr als der Freibetrag eingeht?
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass jeder Euro oberhalb von 1.590 Euro automatisch verloren sei.
So einfach ist es nicht.
Zum einen kann der persönliche Freibetrag höher sein.
Zum anderen gelten für nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben und bestimmte Zahlungen eigene gesetzliche Regeln.
Wie viel Geld letztlich verfügbar bleibt, hängt deshalb vom konkreten Fall ab.
Gerade bei schwankendem Einkommen oder größeren Einmalzahlungen sollte man nicht ausschließlich mit dem Grundfreibetrag rechnen.
Warum der 1. Juli 2026 wichtig ist
Die Freibeträge wurden zum 1. Juli 2026 angepasst.
Bei den allgemeinen gesetzlichen Freibeträgen müssen Kreditinstitute die neuen Beträge grundsätzlich berücksichtigen.
Problematischer kann es sein, wenn dein geschützter Betrag zuvor individuell durch ein Gericht oder eine öffentliche Vollstreckungsstelle festgesetzt wurde.
In solchen Fällen kann eine Anpassung der individuellen Entscheidung erforderlich sein.
Wer bereits vor Juli 2026 eine gerichtliche oder behördliche Sonderregelung hatte, sollte deshalb kontrollieren, welcher Betrag aktuell tatsächlich eingetragen ist.
Drei Situationen, die du nicht aufschieben solltest
Die wichtigsten Fragen zum P-Konto 2026
Sind 2026 genau 1.590 Euro geschützt?
1.590 Euro sind seit dem 1. Juli 2026 der automatische Grundfreibetrag pro Kalendermonat. Dein persönlicher Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen höher liegen.
Kann ich mein normales Konto behalten?
Ja. Ein bestehendes Girokonto kann grundsätzlich in ein P-Konto umgewandelt werden. Es erhält dabei die zusätzliche Pfändungsschutzfunktion.
Ist Kindergeld zusätzlich geschützt?
Kindergeld kann zusätzlich geschützt werden. Dafür ist in der Regel ein entsprechender Nachweis gegenüber der Bank notwendig.
Kann ich zwei P-Konten haben?
Nein. Grundsätzlich darf jede Person nur ein Girokonto als P-Konto führen.
Löscht ein P-Konto meine Schulden?
Nein. Das P-Konto schützt einen Teil des Guthabens vor einer Kontopfändung. Es beseitigt weder die Forderung noch die zugrunde liegenden Schulden.
Was du jetzt konkret überprüfen kannst
Wenn bereits eine Pfändung besteht oder droht, sind drei Informationen besonders wichtig.
Erstens, ob dein Girokonto tatsächlich als P-Konto geführt wird.
Zweitens, welcher Freibetrag aktuell bei deiner Bank hinterlegt ist.
Drittens, ob du aufgrund von Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten anderen Zahlungen Anspruch auf einen höheren Schutz hast.
Gerade der dritte Punkt kann einen erheblichen Unterschied machen.
Seit dem 1. Juli 2026 schützt das P-Konto automatisch mindestens 1.590 Euro pro Kalendermonat. Bei einer berücksichtigungsfähigen Person kann der Schutz bereits auf 2.187,42 Euro steigen.
Wer seine persönliche Situation frühzeitig prüft und erforderliche Nachweise rechtzeitig einreicht, kann verhindern, dass eigentlich geschütztes Geld unnötig blockiert wird.
