Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale: was du wirklich absetzen kannst

Für jeden Arbeitstag im Büro kannst du die Entfernungspauschale absetzen, umgangssprachlich Pendlerpauschale: 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer.
Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Ob dir das Steuern spart, hängt aber von einer Zahl ab, die viele übersehen: dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Erst was darüber liegt, bringt dir tatsächlich Geld zurück. Wir rechnen deshalb vier typische Fälle durch.
Die Regeln in Kürze
Entfernungspauschale
- 38 Cent pro Kilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nur für die einfache Strecke und nur volle Kilometer.
- Einmal pro Arbeitstag, auch wenn du an einem Tag mehrmals hin und her fährst.
- Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
- Höchstens 4.500 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto fährst.
- Längere Strecke nur ausnahmsweise: Eine längere Route zählt nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt.
Homeoffice-Pauschale
- 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens für 210 Tage, also 1.260 Euro im Jahr.
- Kein eigenes Arbeitszimmer nötig: Auch der Küchentisch zählt.
- Nicht doppelt am selben Tag: An einem Tag gibt es grundsätzlich entweder die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale. Eine Ausnahme gilt, wenn dir für die Arbeit zu Hause kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, etwa bei Lehrkräften, die nachmittags zu Hause Unterricht vorbereiten.
Warum die 1.230 Euro alles entscheiden
Beide Pauschalen gehören zu den Werbungskosten. Für Werbungskosten zieht das Finanzamt bei Arbeitnehmern automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, auch wenn du gar keine Kosten hattest.
Deine Fahrtkosten und Homeoffice-Tage wirken sich deshalb erst aus, wenn sie zusammen mit deinen übrigen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro ergeben.
Was über dem Pauschbetrag liegt, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
In den Beispielen unten rechnen wir mit einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent.
Vier Fälle durchgerechnet
Alle Beispiele gehen von 220 Arbeitstagen im Jahr und keinen weiteren Werbungskosten aus.
| Fall | Situation | Werbungskosten | Über 1.230 Euro | Ersparnis bei 30 % |
|---|---|---|---|---|
| A | 15 km, nur Büro | 1.254 Euro | 24 Euro | rund 7 Euro |
| B | 30 km, nur Büro | 2.508 Euro | 1.278 Euro | rund 383 Euro |
| C | 30 km, 132 Büro- und 88 Homeoffice-Tage | 2.033 Euro | 803 Euro | rund 241 Euro |
| D | 10 km, 100 Büro- und 120 Homeoffice-Tage | 1.100 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
Was die Fälle zeigen
- Kurze Wege bringen allein wenig. In Fall A liegen die Fahrtkosten nur knapp über dem Pauschbetrag. Die Angabe lohnt sich trotzdem, weil jede weitere Ausgabe ab jetzt voll zählt.
- Lange Wege lohnen sich deutlich. In Fall B wirkt gut die Hälfte der Fahrtkosten steuermindernd.
- Homeoffice ersetzt Fahrtkosten nicht eins zu eins. In Fall C bringt ein Homeoffice-Tag 6 Euro, ein Bürotag bei 30 Kilometern dagegen 11,40 Euro. Wer weit pendelt, setzt an Bürotagen mehr ab.
- Bei kurzem Weg und viel Homeoffice wie in Fall D reicht es ohne weitere Kosten nicht über den Pauschbetrag.
Was dich zusätzlich über den Pauschbetrag bringen kann
Gerade in Fällen wie A und D entscheiden die übrigen Werbungskosten. Dazu können zählen:
- Arbeitsmittel: Computer, Bürostuhl, Fachliteratur oder Werkzeug, soweit beruflich genutzt.
- Fortbildungen und Kurse, die mit deinem Beruf zu tun haben.
- Bewerbungskosten, wenn du im Jahr eine neue Stelle gesucht hast.
- Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug.
- Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge zu Berufsverbänden.
Hebe Belege auf. Das Finanzamt kann sie anfordern, auch wenn du sie nicht mit der Erklärung einreichen musst.
Sonderfälle
Mit Bus und Bahn
Du bekommst die Entfernungspauschale auch, wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
Waren deine tatsächlichen Ticketkosten im Jahr höher als die Pauschale, kannst du den Mehrbetrag zusätzlich ansetzen. Bei langen Wegen mit Bahn lohnt sich deshalb ein Vergleich.
Fahrgemeinschaften
Jede Person in einer Fahrgemeinschaft setzt die Entfernung ihrer eigenen Strecke an.
Umwege, um andere abzuholen, zählen nicht. Für Tage, an denen du mitfährst, gilt die Höchstgrenze von 4.500 Euro.
Wenn du nur einen Weg fährst
Fährst du an einem Tag nur hin oder nur zurück, etwa weil du von einem Außentermin direkt nach Hause fährst, gibt es für diesen Tag nur die Hälfte.
Arbeitszimmer statt Homeoffice-Pauschale
Ein eigenes häusliches Arbeitszimmer kannst du nur absetzen, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist, du also dort und nicht im Büro hauptsächlich arbeitest.
Dann kannst du entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Jahrespauschale ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag kommt in diesem Fall nicht noch zusätzlich hinzu.
Für die meisten Beschäftigten mit Büro und gelegentlichem Homeoffice ist die Tagespauschale der einfachere und passende Weg.
Das Geld schon während des Jahres bekommen
Über die Steuererklärung bekommst du die Ersparnis erst im Folgejahr zurück.
Wenn deine Werbungskosten deutlich über dem Pauschbetrag liegen, etwa wegen eines langen Arbeitswegs wie in Fall B, kannst du beim Finanzamt einen Freibetrag für die Lohnsteuer beantragen.
Dann behält dein Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ein, und du hast das Geld früher.
Ein solcher Freibetrag hat einen Haken: Wer ihn nutzt, muss in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Weichen deine tatsächlichen Kosten am Ende ab, etwa weil du mehr im Homeoffice warst als geplant, kann es zu einer Nachzahlung kommen. Schätze deshalb lieber vorsichtig.
Auch rückwirkend möglich
Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist, kannst du eine Steuererklärung freiwillig noch bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Wer in den letzten Jahren lange Wege gefahren ist und keine Erklärung gemacht hat, kann Fahrtkosten also auch nachträglich noch geltend machen, dann mit den Sätzen, die im jeweiligen Jahr galten.
So trägst du es ein
Fahrtkosten und Homeoffice-Tage gibst du in der Anlage N deiner Steuererklärung an, getrennt nach Bürotagen und Tagen im Homeoffice.
Notiere dir im Laufe des Jahres, an welchen Tagen du wo gearbeitet hast, oder lass dir die Homeoffice-Tage vom Arbeitgeber bestätigen. Ein einfacher Kalender reicht.
Bevor du die Erklärung abgibst, addiere alle Werbungskosten und vergleiche sie mit 1.230 Euro. Liegst du knapp darunter, prüfe, ob dir eine Ausgabe fehlt.
Liegst du deutlich darüber, lohnt sich die Steuererklärung meist auch dann, wenn du sie nicht abgeben musst.
