Geld an Betrüger überwiesen: was du jetzt sofort tun solltest
Die ersten Schritte und wann die Bank erstatten muss

Wenn du gerade gemerkt hast, dass du Geld an Betrüger überwiesen hast, zählt jede Minute. Ruf sofort deine Bank an und bitte um einen Rückruf der Überweisung.
Eine ausgeführte Überweisung lässt sich nicht einfach stornieren, aber solange das Geld noch auf dem Empfängerkonto liegt, besteht eine Chance, es zurückzuholen.
Wie gut deine Chancen stehen, hängt vor allem von zwei Dingen ab: wie schnell du handelst und ob du die Zahlung selbst ausgelöst hast oder ob Betrüger mit deinen Zugangsdaten gehandelt haben.
Hier findest du die Schritte in der Reihenfolge, in der sie wichtig sind.
Geld an Betrüger überwiesen: die erste Stunde
- Bank kontaktieren. Nutze die Nummer von deiner Bankkarte oder der offiziellen Website, nicht eine Nummer aus einer E-Mail oder SMS. Schildere, dass es sich um Betrug handelt, und verlange einen Rückruf der Zahlung.
- Zugänge sperren lassen. Wenn Betrüger deine Zugangsdaten, TAN oder Karte haben könnten, lass Onlinebanking und Karten sperren. Außerhalb der Geschäftszeiten hilft der zentrale Sperr-Notruf 116 116.
- Kontakt zu den Betrügern abbrechen. Antworte nicht mehr, auch wenn sie drängen, drohen oder eine Rückzahlung gegen eine weitere Zahlung anbieten.
- Nichts löschen. Chatverläufe, E-Mails, Telefonnummern, Profilnamen, Überweisungsbelege und Screenshots sind Beweise.
Hast du selbst überwiesen oder jemand anderes?
Diese Frage entscheidet darüber, ob deine Bank dir den Schaden ersetzen muss.
Betrüger haben ohne deine Freigabe Geld bewegt
Wenn Kriminelle mit gestohlenen Zugangsdaten eine Zahlung ausgelöst haben, die du nicht freigegeben hast, ist das eine nicht autorisierte Zahlung.
Dann muss die Bank dir den Betrag grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach deiner Meldung.
Im Streitfall muss die Bank nachweisen, dass die Zahlung ordnungsgemäß authentifiziert wurde; das allein beweist aber noch nicht, dass du sie freigegeben hast.
Eine Ausnahme gilt, wenn die Bank dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, etwa wenn du eine TAN herausgegeben hast, obwohl die Bank eindringlich vor genau diesem Vorgehen gewarnt hat.
Ob das zutrifft, ist im Einzelfall oft umstritten. Lass dich nicht vorschnell abweisen, sondern verlange eine schriftliche Begründung.
Melde nicht autorisierte Zahlungen so schnell wie möglich. Spätestens nach 13 Monaten ab Belastung sind deine Ansprüche ausgeschlossen.
Du hast selbst überwiesen, wurdest aber getäuscht
Das kommt häufig vor: ein Fake-Shop, ein angeblicher Verwandter in Not, eine Anlageplattform, die Gewinne verspricht, oder eine gefälschte Rechnung mit geänderter IBAN.
Rechtlich hast du die Zahlung autorisiert, auch wenn du getäuscht wurdest. Einen automatischen Erstattungsanspruch gegen die Bank gibt es dann in der Regel nicht.
Was bleibt, ist der Rückruf: Deine Bank bittet die Empfängerbank, das Geld zurückzuüberweisen.
Die Empfängerbank darf das meist nur mit Zustimmung des Kontoinhabers.
Bei Betrugskonten klappt das vor allem dann, wenn das Geld noch nicht weitergeleitet wurde und das Konto rechtzeitig gesperrt wird. Deshalb ist Tempo so wichtig.
Typische Maschen, bei denen Opfer selbst überweisen
- Angebliche Angehörige: Eine Nachricht von unbekannter Nummer, etwa „Hallo Mama, mein Handy ist kaputt“, gefolgt von der Bitte, dringend eine Rechnung zu bezahlen.
- Falsche Bankmitarbeiter: Ein Anruf, bei dem sogar die echte Nummer der Bank angezeigt werden kann. Der Anrufer behauptet, dein Konto sei in Gefahr, und lässt dich Geld auf ein „Sicherheitskonto“ überweisen oder eine Freigabe bestätigen.
- Fake-Shops: Auffällig günstige Angebote, die nur per Vorkasse bezahlt werden können.
- Anlagebetrug: Plattformen, die hohe Gewinne zeigen, aber Auszahlungen nur gegen weitere Gebühren erlauben.
- Rechnungsbetrug: Eine echte Rechnung, bei der nur die IBAN ausgetauscht wurde.
Wer auf eine dieser Maschen hereinfällt und Geld an Betrüger überwiesen hat, sollte das der Polizei so genau wie möglich schildern: wie der Kontakt zustande kam, was versprochen wurde und wohin das Geld ging.
Je nach Zahlungsweg unterschiedliche Chancen
| Zahlungsweg | Was du tun kannst |
|---|---|
| Normale Überweisung | Sofort Rückruf über die Bank beantragen. Vor der Ausführung lässt sie sich manchmal noch löschen. |
| Echtzeitüberweisung | Das Geld ist in Sekunden da. Ein Rückruf ist möglich, aber die Chancen sind geringer. |
| SEPA-Lastschrift | Eine autorisierte Lastschrift kannst du acht Wochen lang ohne Begründung zurückbuchen lassen, eine nicht autorisierte 13 Monate. |
| Kreditkarte | Bei deiner Bank eine Rückbelastung beantragen. Das Verfahren hat Fristen; melde dich deshalb schnell. |
| Bezahldienste | Den Fall sofort beim Anbieter melden. Käuferschutzprogramme gelten oft nicht für Zahlungen an Freunde und Familie. |
| Gutscheinkarten | Sofort beim Herausgeber der Karte melden und die Codes angeben. Oft ist das Guthaben schon eingelöst. |
In den nächsten Tagen
Anzeige erstatten
Wer Geld an Betrüger überwiesen hat, sollte in jedem Fall Anzeige erstatten, persönlich oder über die Onlinewache des eigenen Bundeslands.
Gib deiner Bank das Aktenzeichen. Eine Anzeige kann helfen, das Empfängerkonto sperren zu lassen, und sie ist oft Voraussetzung für weitere Schritte.
Weitere Konten absichern
Ändere Passwörter, vor allem für E-Mail und Onlinebanking, und zwar von einem Gerät, das du für sicher hältst.
Hast du eine App installiert, die dir die Betrüger empfohlen haben, etwa eine Fernwartungssoftware, entferne sie und lass dein Gerät im Zweifel prüfen.
Alles schriftlich festhalten
Lass dir vom Bankberater per E-Mail oder Brief bestätigen, wann du den Betrug gemeldet und den Rückruf beantragt hast.
Notiere Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner jedes Telefonats.
Wenn die Bank nicht erstattet
Bei nicht autorisierten Zahlungen, bei denen die Bank sich auf grobe Fahrlässigkeit beruft, hast du mehrere Wege:
- Eine schriftliche Beschwerde bei der Bank mit der Bitte um ausführliche Begründung.
- Die Schlichtungsstelle der jeweiligen Bankengruppe, also den Ombudsmann. Das Verfahren ist für dich kostenlos.
- Eine Beschwerde bei der Finanzaufsicht BaFin.
- Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Bankrecht, vor allem bei hohen Beträgen.
Vorsicht vor dem zweiten Betrug
Opfer von Betrug werden häufig ein zweites Mal kontaktiert, diesmal von angeblichen Anwälten, Detekteien oder sogar Behörden, die versprechen, das Geld zurückzuholen.
Sie verlangen vorab eine Gebühr. Dahinter steckt in aller Regel die nächste Masche. Polizei und Banken verlangen für ihre Arbeit kein Geld von dir.
Damit es nicht wieder passiert
Banken prüfen inzwischen bei Überweisungen in Euro, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt.
Zeigt die Banking-App eine Abweichung an, nimm die Warnung ernst: Gibst du die Zahlung trotzdem frei, trägst du das Risiko selbst.
Prüfe in diesem Fall den Empfänger über einen unabhängigen Weg, etwa per Anruf unter einer bekannten Nummer.
Die Prüfung schützt aber nicht vor allem. Wenn ein Betrüger unter seinem echten Namen ein Konto eröffnet hat, passen Name und IBAN zusammen.
Die sicherste Regel bleibt: Unter Zeitdruck, auf Anweisung eines Anrufers oder an unbekannte Empfänger überweist du nichts, bevor du die Geschichte über einen zweiten, unabhängigen Kanal geprüft hast.
